Krankmeldung BS-IT
Krankmeldeprozess in der BS-IT
Für den Fall, dass Sie am Unterricht nicht teilnehmen können, sind folgende Regelungen zu beachten:
- Die Abwesenheitszeiten können Sie über Ihren persönlichen WebUntis-Account einsehen. Als
Auszubildende/-r verpflichten Sie sich Ihren Betrieb regelmäßig mit Hilfe dieser Übersichten
über Ihre Abwesenheitszeiten zu informieren.
- Bei Erkrankungen während Ihrer Schulzeit sind grundsätzlich zunächst umgehend der Betrieb
und dann das Berufskolleg zu informieren. Die Meldung im Berufskolleg muss am Tag der Erkrankung bis 09:00 Uhr über Ihren persönlichen WebUntis-Account erfolgen. Bitte verzichten
Sie darauf, zusätzlich eine E-Mail an das Sekretariat oder Ihre Klassenleitung zu senden.
- Fehlzeiten von bis zu zwei Tagen können über das HNBK-Entschuldigungsformular entschuldigt werden. Hierüber ist der Betrieb selbstverständlich zu informieren.
- Ab dem dritten Fehltag benötigen Sie zur Entschuldigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese ist selbstverständlich auch dem Betrieb einzureichen!
- Die Dokumente (Entschuldigungsformular und ggf. AU) sind innerhalb von fünf Werktagen ab
dem ersten Fehltag der Klassenleitung und stellvertretenden Klassenleitung per E-Mail zuzusenden. Die Klassenleitung trägt Sie daraufhin als entschuldigt in WebUntis ein.
- Beim nächsten Schulbesuch sind die Dokumente der Klassenleitung in ausgedruckter Form
auszuhändigen.
- Geplante Arztbesuche und Regelungen von Privatangelegenheiten (z.B. Behördengänge) sind
möglichst außerhalb der Schulzeit zu terminieren. Auch für diese Zeiten ist ein Entschuldigungsformular einzureichen.
- Unterrichtsverspätungen sind unbedingt zu vermeiden. Sie stören Mitauszubildende und
Lehrkräfte. Verspätungszeiten sind Fehlzeiten. Sollten Sie trotzdem nicht vermeidbar sein, ist
eine Entschuldigung über das HNBK-Entschuldigungsformular erforderlich.
- Melden Sie sich während der Unterrichtszeit krank, oder möchten Sie sich kurzfristig beurlauben lassen, so ist dies der Lehrkraft des aktuellen Unterrichts mitzuteilen. Der Entschuldigungsprozess erfolgt wie in den Punkten 4. und 5. beschrieben.
- Sollten Sie an einem Tag erkranken, an dem Leistungsnachweise angesetzt sind, ist noch am
gleichen Tag ein Arzt aufzusuchen, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt. Den Nachschreibtermin erfragen Sie zeitnah (beispielsweise per E-Mail) bei der entsprechenden Lehrkraft. Ist dies nicht erfolgt, so kann die Lehrkraft Sie ohne Terminabsprache während eines
Schulblocks nachschreiben lassen. Fehlen Sie unentschuldigt, wird die Leistung mit ungenügend bewertet. Diese Regelung gilt ebenso für alle Nachschreibtermine (auch samstags).